Allgemeine Geschäftsbedingungen der welcome Veranstaltungsgesellschaft mbH

Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller vertraglichen Beziehungen zwischen welcome und ihren Auftraggebern. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen.

1. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

1.1    Die Angebote von welcome sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Ein Vertragsschluss kommt erst mit Unterzeichnung eines Vertrages oder mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch welcome zustande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von welcome ausdrücklich bestätigt werden.

1.2    Wünscht der Auftraggeber vor Auftragserteilung die Erarbeitung eines individuell abgestimmten Konzeptes, so ist dies zu den aktuellen Honorarsätzen von welcome und den evtl. entstandenen Drittkosten zu vergüten. Eine Anrechnung auf das Gesamthonorar erfolgt im Fall der Auftragserteilung, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

1.3    Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, besteht das Auftragsverhältnis ausschließ-lich zwischen welcome und dem Auftraggeber. Dies gilt auch für die Vertragsverhält-nisse mit allen Dienstleistern/Leistungsträgern im Rahmen eines Projektes.

1.4    Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Ver-tragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Zuschnitt der verein-barten Leistungen nicht beeinträchtigen.

2. Preise und Zahlung

2.1    Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

2.2    Verlangt der Auftraggeber Leistungen, die in dem vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, oder entstehen zusätzliche Aufwendungen, die von dem Auftraggeber zu vertreten sind, so sind diese Leistungen von dem Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.

2.3    Änderungen der vereinbarten Einzelpreise oder des Gesamtpreises sind vorbehalten, soweit sich ein solcher Vorbehalt aus dem Konzeptionserläuterungen ergibt.

2.4    welcome ist berechtigt, von dem Auftraggeber eine Erstattung zusätzlicher Kosten zu verlangen, soweit diese durch im Zeitpunkt der Auftragserteilung unvorhersehbare Mehrkosten eines Dienstleisters oder der Erhöhung von Steuern und Gebühren verursacht werden.

2.5    Die Festsetzung der Umsatzsteuer für die von uns erbrachten Einzelleistungen wird von den Finanzbehörden leider immer wieder neu beurteilt, so dass es trotz qualifi-zierter steuerlicher Beratung unseres Unternehmens, aufgrund von Umsatzsteuerprüfungen zu Nachforderungen der Finanzbehörden kommen kann. Wird aufgrund einer Prüfung der Finanzbehörden festgestellt, dass welcome Umsatzsteuer nicht und/oder in zu geringer Höhe in Rechnung gestellt hat, so sind wir berechtigt, diese Umsatzsteuer-Nachforderungen der Finanzbehörden dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung.

2.6    Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind 20 % des vereinbarten Gesamtbud-gets mit Auftragserteilung, 30 % drei Monate vor dem vereinbarten Ausführungster-min und weitere 45 % spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Ausführungs-termin zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rech-nungsstellung fällig.

2.7    Verlangt ein von welcome beauftragter Dienstleister/Leistungsträger Vorauszahlun-gen, die von den einzelvertraglich oder gem. Ziffer 2.6 vereinbarten Zahlungen ab-weichen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese auf Nachweis zu erstatten.

2.8    Eine Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung auf demselben Rechtsverhältnis beruht.

3. Stornierung des Auftraggebers


3.1    Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, steht welcome ein Anspruch auf Ersatz der ihr entstandenen oder aufgrund der Stornierung entstehenden Kosten für Drittleistungen, des bis zur Stornierung angefallenen anteiligen Honorars und eines entgangenen Gewinns, welcher mit mindestens 25 % der netto-Auftragssumme vereinbart gilt, zu. Die Geltendmachung eines höheren entgangenen Gewinns bleibt welcome vorbehalten.

3.2    Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass welcome durch die Stornierung geringere Kosten oder ein geringerer Gewinn entstanden sind. Die Be-weislast trägt der Auftraggeber.

4. Kündigung des Vertrages

4.1    welcome ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern der Auftraggeber mit den vereinbarten Zahlungen (2.6) trotz Mahnung in Verzug gerät oder die Durchführung des Auftrages trotz schriftlicher Rüge durch welcome aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht mehr gewährleistet ist. Gesetzliche Rücktrittsrechtsrechte bleiben hiervon unberührt. Im Fall des Rücktritts berechnen sich die Ansprüche von welcome nach Ziffer 3.1.

4.2    Wird die Durchführung des Projektes infolge eines Umstandes, die weder welcome, noch der Auftraggeber zu vertreten haben, oder aufgrund einer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beein-trächtigt so können sowohl der Auftraggeber, als auch welcome den Vertrag kündi-gen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann welcome für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung des Projektes noch zu erbringenden Leistungen und Aufwendungen, eine angemessene Entschädigung verlangen.

5. Copyrights und Geheimhaltung

5.1    Das Urheberrecht an allen von welcome erstellten Konzepten, Entwürfen, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Ideenmaterialien, Texten und sonstigen Unterlagen verbleibt bei welcome. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auch die Urheberrechte der von welcome beauftragten Dritten an solchen Materialien zu wahren. Nutzungsrechte bestehen nur in den vereinbarten Vertragsumfang. Die Übertragung weitergehende Nutzungsrechte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

5.2    Bearbeitungen oder Veränderungen der von welcome gestalteten Vertragsleistungen (Ziffer 5.1) sowie deren Vervielfältigung bedürfen der schriftlichen Genehmigung von welcome.

5.3    Der Auftraggeber hat alle überlassenen Unterlagen so aufbewahren, dass sie vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt sind. Alle Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur an solchen Mitarbeiter oder Dritten weitergegeben werden, welche sie zur Durchführung des jeweiligen Projektes benötigen („need to know Basis“).

5.4    welcome und Auftraggeber verpflichten sich, über alle im Laufe des Projektes be-kannt gewordenen wechselseitigen Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse, auch solche von Kunden eines Auftraggebers oder Dienstleistern/Leistungsträgern von welcome, Stillschweigen zu bewahren und werden auch alle Mitarbeiter und eingeschaltete Dritte hierzu verpflichten.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1    Soweit eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß durch welcome erbracht wird, hat der Auftraggeber dies unverzüglich anzuzeigen und welcome zur Abhilfe aufzu-fordern. welcome ist berechtigt, Mängel in angemessener Zeit in wirtschaftlich zu-mutbarer Art zu beheben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des Zumutbaren mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden oder diese möglichst gering zu halten. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein Unternehmer i.S. § 14 BGB, so gilt § 377 HGB uneingeschränkt.

6.2    Eine Ersatzleistung kann der Auftraggeber nur aus wichtigem Grund ablehnen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzu-schnitt oder Charakter des Projektes beeinträchtigt wird. Wird ein Mangel nicht behoben oder ist eine Behebung nicht möglich oder nicht zumutbar, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6.3    Die Haftung von welcome beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Verletzungen we-sentlicher Vertragspflichten nur auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schä-den. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet welcome bei  leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

6.4    Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für zurechenbare Körper-und Gesundheitsschäden, sowie für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels, den welcome arglistig verschwiegen hat oder für den welcome eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

6.5    Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber diese nicht binnen einer Frist von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch welcome klageweise geltend macht.

7. Partnerschutz

7.1    Der Auftraggeber wird mit den von welcome eingesetzten Mitarbeitern und Dienstleistern/Leistungsträgern für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes/Tätigkeit für den Auftraggeber weder unmittelbarer Vertragsbeziehungen begründen, noch  Verhandlungen über solche beginnen oder Vertragsbeziehungen mit diesen an Dritte vermitteln.
   
7.2    Für jeden Fall des Verstoßes gegen Ziffer 7.1  verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber welcome zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von Euro 10.000,00. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere auf Schadensersatz und Unterlassung, durch welcome bleibt hierdurch unberührt.

8. Schlussbestimmungen

8.1    Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer i.S. § 14 BGB, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Köln. Der Erfüllungsort ist Köln.

8.2    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juli 2016